Vertragsbedingungen
1. Präambel
Die DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH (im Folgenden: „AccessGO“) betreibt unter der URL accessgo.de (im Folgenden: „Webseite“) eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webseiten (im Folgenden: „Software“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: „Kunde“) und nicht an Verbraucher. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen AccessGO und dem Kunden. Sie gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AccessGO stimmt diesen ausdrücklich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Software wird als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereitgestellt. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die auf den Servern von AccessGO oder eines beauftragten Dienstleisters betriebene Software über das Internet zu nutzen.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung. AccessGO orientiert sich bei seinen Leistungen an den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
(3) Services wie die Anpassung von PDF-Dokumenten, manuelle Audits oder individuelle Implementierungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen separate Beauftragung. Ohne eine solche Leistung kann AccessGo keine vollständige Einhaltung der Gesetze zur Barrierefreiheit für den Webauftritt garantieren.
3. Testphase, Softwaremiete, Nutzungsrechte
(1) Der Kunde kann die Software 7 Tage lang kostenlos testen. Nach Ablauf der Testphaseschließt sich die kostenpflichtige Phase an, sofern der Kunden nicht innerhalb des Testzeitraums den Vertrag kündigt.
(2) Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Software.
(3) Der Kunde darf die Software nur für seinen eigenen Webauftritt nutzen. Die Anwendung der Software auf Domains, die nicht dem Kunden gehören, ist unzulässig. Eine Weitergabe an Dritte, Veränderung oder Offenlegung des Quellcodes ist untersagt. Jede weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von AccessGO.
(4) Bei Zahlungsverzug ist AccessGO berechtigt, den Zugang zur Software bis zur Begleichung der offenen Forderungen zu sperren.
(5) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software besteht nicht.
4. Bereitstellung und Verfügbarkeit
(1) Die Software wird dem Kunden als SaaS-Dienst über eine Online-Plattform bereitgestellt. Zusätzlich erhält der Kunde ein JavaScript, das er eigenständig in seine Webseite einbinden kann.
(2) Nach Implementierung ist die Software innerhalb von 48 Stunden voll funktionsfähig.
(3) Der Zugriff auf die Software ist grundsätzlich durchgängig möglich. Kurzzeitige vorrübergehende Unnutzbarkeit, wie sie bei Updates, Patchen, Ausfall des Energienetzes und ähnliches entstehen, stellt allerdings keinen Vertragsverstoß dar.
5. Updates und Weiterentwicklungen
(1) AccessGO stellt sicher, dass die Software während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Anpassungen an veränderte IT-Bedingungen oder technische Entwicklungen erfolgen nach Ermessen von AccessGO.
(2) AccessGO kann Updates und Upgrades zur Verbesserung der Software bereitstellen. Die Anpassungen werden Bestandteil des Nutzungsvertrages. Erhöht/verbessert sich der Leistungsumfang der Software, ist AccessGO berechtigt, die Nutzung der Erhöhung/Verbesserung von einem zusätzlichen Entgelt abhängig zu machen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Mietpreise gelten jährlich und sind im Voraus zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
(2) AccessGO kann die Preise bei Vertragsverlängerung anpassen, sofern diese mindestens 6 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit angezeigt werden. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit zu, welches binnen 2 Wochen nach Kenntniserlangung von der Erhöhung ausgesprochen sein muss.
(3) Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software sicherzustellen.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, AccessGO unverzüglich zu informieren, falls unbefugte Dritte Zugriff erhalten.
8. Haftung
(1) AccessGO haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AccessGO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(3) AccessGO haftet nicht für Schäden, die durch unbefugte Nutzung oder unzureichende Sicherung der Zugangsdaten durch den Kunden entstehen.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AccessGO.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
10. Schlussbestimmungen
(1) AccessGO kann diese AGB jederzeit anpassen. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, so gelten die Änderungen erst mit Beginn einer etwaigen Vertragsverlängerung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.