Allgemeine Vertragsbedingungen

(1) Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten exklusiv für die Bereitstellung der Software AccessGO (im Folgenden auch „AccessGO“ genannt) durch die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH.

Abweichende oder widersprechende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien im Zusammenhang mit AccessGO, auch dann, wenn wir Kenntnis von abweichenden oder widersprechenden Bedingungen haben und trotzdem Leistungen erbringen.

(3) Der Gegenstand und der Umfang der beauftragten Leistungen richten sich nach der Bestellbestätigung, die die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH auf Grundlage der Kundenbestellung ausstellt.

1. Über AccessGO

(1) AccessGO ist eine von der Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH entwickelte Software, die es Kunden ermöglicht, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, dass dieser Webauftritt für Menschen mit Behinderung durch den Einsatz der Software weniger Barrieren aufweist.

(2) AccessGO orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen für barrierefreie Webauftritte gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Die Anpassung von PDF-Dokumenten an diese Standards, das Durchführen manueller Audits oder Implementierung von Anpassungen direkt im Code der Webseite des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen separate Beauftragung.

Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, dass sein Webauftritt den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH von Ansprüchen Dritter vollständig frei.

2. Testphase, Softwaremiete, Nutzungsrechte

(1) Kunden können AccessGO für eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ausprobieren. Diese Testphase vermittelt jedoch kein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software.

(2) Eine dauerhafte Lizenz wird ausschließlich durch die kostenpflichtige Miete der Software begründet.

(3) Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH überlässt dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung von AccessGO für eigene Zwecke, insbesondere zur Herstellung der Barrierefreiheit des eigenen Webauftritts.

(4) Zu diesem Zweck wird dem Kunden ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht-kommerzielles, örtlich unbegrenztes, nicht übertragbares und zeitlich auf die Mietdauer beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, AccessGO nur für den eigenen Webauftritt und nicht für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist es ihm untersagt, die Software zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder für andere Webauftritte zu nutzen. Ebenso ist es nicht erlaubt, AccessGO zu verändern oder den Quellcode offenzulegen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH.

(6) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete im Verzug, ist die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH berechtigt, den Zugang zur Software für die Dauer des Verzugs zu sperren.

(7) Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software.

3. Bereitstellung

(1) Die Software wird dem Kunden über ein JavaScript bereitgestellt, das der Kunde eigenständig in seinen Webauftritt einbinden kann.

(2) Nach der Implementierung ist die Software innerhalb von 48 Stunden voll funktionsfähig.

4. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

(1) Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH stellt sicher, dass AccessGO während der Mietdauer in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Dies schließt jedoch keine Anpassung an veränderte IT-Bedingungen oder technische Entwicklungen ein.

(2) Bei Mängeln hat die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH das Recht, die Mängel nach eigener Wahl zu beheben, z. B. durch Bereitstellung einer neuen Version. Die Mängelbeseitigung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

(3) Die Software wird frei von Rechten Dritter überlassen, die die Nutzung durch den Kunden beeinträchtigen könnten.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Rechte zur Nutzung der Software eigenständig sicherzustellen.

5. Upgrades und Updates

(1) Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH ist bestrebt, die Software durch Updates und Upgrades stetig zu verbessern und an gesetzliche Änderungen anzupassen.

(2) Im Übrigen gelten für Upgrades und Updates diese Allgemeinen Vertragsbedingungen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Mietpreise gelten jährlich und sind jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung kann die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH die Preise entsprechend ihren jeweils aktuellen Preisen mit Beginn der neuen Vertragslaufzeit anpassen. Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH wird den Kunden über die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit (schriftlich oder per E-Mail).

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Haftungsbeschränkungen

(1) Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist pro Verletzungsfall auf den Vertragswert eines Vertragsjahres beschränkt. Bei mehreren Verletzungsfällen in einem Vertragsjahr ist die Haftung der Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH auf den zweifachen Vertragswert eines Vertragsjahres beschränkt.

(3) Bei Verlust von Daten haftet die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt (Schaden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(5) Gewinnausfallschäden werden von der Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH nicht ersetzt.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(7) Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruchsteller von der Pflichtverletzung der anderen Partei Kenntnis hat oder jedenfalls Kenntnis haben muss (fahrlässige Unkenntnis). Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

8. Laufzeit, Kündigung

(1) Die Überlassung der Software erfolgt zunächst für die vereinbarte feste Vertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

9. Änderungsklausel, Schlussbestimmungen

(1) Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH ist zu Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Die Morgentreu-Harbinger Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der maßgeblichen Gesetze oder Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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